Herzogin Meghan Markle gewann schließlich einen Rechtsstreit gegen eine Boulevardzeitung, die einen persönlichen Brief an ihren Vater veröffentlichte.
Eine der größten Kontroversen des britischen Königshauses erreichte im letzten Monat ein neues Ergebnis. In diesem Sinne gewinnt Meghan Markle nach einem seit 2018 andauernden Kampf endlich einen Rechtsstreit gegen die britischen Boulevardblätter, die das Gerichtsleben im Vereinigten Königreich verfolgen. Die Herzogin wirft der Zeitung vor, im August 2018 einen Brief von ihr an ihren Vater Thomas Markle illegal veröffentlicht zu haben. Daher wies das Berufungsgericht die Berufung der Boulevardzeitungen zurück. Meghan erhält für den Fall eine Entschädigung.
Ohnehin erwägt das für die Portale verantwortliche Unternehmen noch, den Obersten Gerichtshof anzurufen, was aber noch ungewiss ist. In diesem Sinne sagte Meghan Markle in einer Erklärung, dass ihr Sieg als Inspiration für alle Menschen dienen sollte, die sich eingeschüchtert oder ungerecht behandelt fühlen, egal auf welche Weise.
Ebenso spricht die Herzogin darüber, wie die Entscheidung nicht nur sie betrifft, sondern auch jeden, der jemals Angst hatte, für das Richtige einzustehen. Deshalb ist sie der Meinung, dass diese Art von Einstellung auch von anderen Menschen kommen muss. Die Tatsache, dass sie eine gewisse Unsicherheit im Rechtssystem oder seiner Bürokratie verspüren, sollte sie nicht davon abhalten. Schließlich festigt sie ihre einflussreiche Position als Königin in der Öffentlichkeit.
Meghan Markle gewinnt Rechtsstreit
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Als Meghan Markle den Rechtsstreit gewann, wurde in der Entscheidung des Gerichts analysiert, dass die Herzogin in Wirklichkeit Privatsphäre mit ihrem Brief erwartete und verdiente. Darüber hinaus bekräftigten sie, dass der Inhalt des Schreibens keinerlei Informationen enthielt, die als öffentliches Interesse gelten würden.
Die Justiz stellt weiter fest: „Diese Inhalte waren persönlicher, privater Natur und nicht von berechtigtem öffentlichem Interesse.“ Die Artikel in der Mail on Sunday beeinträchtigten die berechtigten Erwartungen der Herzogin an Privatsphäre. Sie waren kein gerechtfertigtes oder verhältnismäßiges Mittel zur Korrektur von Ungenauigkeiten in der Korrespondenz.“